Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade
Als Pufferzone wird das Gebiet, welches die Befallszone in einer Breite von 2.500 m umgibt, abgegrenzt. Für die Pufferzone gilt § 2 der gegenständlichen Verordnung und sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Begehung und Überprüfung des eigenen Weingartens, Weinstockes oder Weinlaube.
2. Erkennen der Symptomatik.
3. Bei symptomtragenden Stöcken:
a. Fruchtrute (Strecker) abschneiden.
b. Alle grünen Rebteile des Stockes sind zu entfernen.
c. Rodung des gesamten Rebstockes – inklusive Wurzel, sodass ein erneuter Austrieb verhindert wird.
d. Weitere Kontrollgänge sind nach 10 Tagen durchzuführen.
Bei zweifelhaften Krankheitssymptomen ist eine Kontaktaufnahme mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst unter 02 682/702 650 oder per Mail an sonderkulturen@lk-bgld.at vorzunehmen.
Verordnung (Kopie)_Gemeinde Moschendorf.pdf Moschendorf_Grundstücksauswertung.pdf Rebzikade_Eberau_Befallszone+Pufferzone.pdf


