VERORDNUNG BH GÜSSING BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER GOLDGEBEN VERGILBUNG DER REGE UND DER REBZIKADE

Veröffentlicht am: 30.10.2025

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade

Als Pufferzone wird das Gebiet, welches die Befallszone in einer Breite von 2.500 m umgibt, abgegrenzt. Für die Pufferzone gilt § 2 der gegenständlichen Verordnung und sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Begehung und Überprüfung des eigenen Weingartens, Weinstockes oder Weinlaube.

2. Erkennen der Symptomatik.

3. Bei symptomtragenden Stöcken:

a. Fruchtrute (Strecker) abschneiden.

b. Alle grünen Rebteile des Stockes sind zu entfernen.

c. Rodung des gesamten Rebstockes – inklusive Wurzel, sodass ein erneuter Austrieb verhindert wird.

d. Weitere Kontrollgänge sind nach 10 Tagen durchzuführen.

Bei zweifelhaften Krankheitssymptomen ist eine Kontaktaufnahme mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst unter 02 682/702 650 oder per Mail an sonderkulturen@lk-bgld.at vorzunehmen.


Verordnung (Kopie)_Gemeinde Moschendorf.pdf Moschendorf_Grundstücksauswertung.pdf Rebzikade_Eberau_Befallszone+Pufferzone.pdf