Einladung zur GR-Sitzung
18.06.2025
Einladung zur GR-Sitzung am Freitag, 27. Juni 2025, 19.30 Uhr Gemeindeamt Moschendorf
DOKUMENTE:
Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände
16.05.2025
Verordnung
der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 15.05.2025, mit welcher Vorbeugungsmaßnahmen
gegen Waldbrände angeordnet werden.
Auf Grund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl.
I Nr. 144/2023, wird verordnet:
§ 1
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden
und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der
in § 40 Abs. 2 des Forstgesetzes zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten,
verboten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt am 31. Oktober
2025 außer Kraft.
§ 3
Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs.1 lit. a) Z. 17
des Forstgesetzes 1975 dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis
zu 7.270,00 Euro geahndet.
Güssing, am 15.05.2025
Die Bezirkshauptfrau:
Mag. Dr. Nicole Wild, MBA
DOKUMENTE:
Kundmachung 11. Änderung Flächenwidmungsplan
09.05.2025
Die 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Moschendorf wurde mit Schreiben vom 7.5.2025 vom Amt der Bgld. Landesregierung genehmigt. Die Genehmigung der Änderung ist gem. § 82 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 für 2 Wochen kundzumachen.
DOKUMENTE:
Aufhebung Stallpflicht
21.03.2025
Aufhebung der Stallpflicht
Das gesamte Bundesgebiet wurde per Kundmachung mit 15.03.2025 zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt, sodass die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen.
Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung von Geflügel, ab einem Tier, binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheits-maßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
Österreichweit sind tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Verdacht bei gehaltenen Vögeln umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Folgende Maßnahmen gelten weiterhin in „Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“:
• Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
• Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
• Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
• Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
• Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
Siehe dazu die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes sowie die geltende Vogelgesundheitsverordnung (VGV).
DOKUMENTE:
SILC - Einkommen und Lebensbedingungen
13.03.2025
SILC - Einkommen und Lebensbedingungen
Was ist SILC?
Es ist soweit: Schon im Februar beginnt die jährliche SILC-Studie, und Österreich ist wie viele andere europäische Länder auch heuer wieder mit dabei. SILC ist die Abkürzung für „Community Statistics on Income and Living Conditions“. Auf Deutsch bedeutet das „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“.
Diese Studie beschäftigt sich mit dem Leben und Arbeiten der Menschen in Österreich, es geht um Veränderungen der Lebenssituation. Themen sind Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, aber auch Gesundheit. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen, gelingt ein wirklichkeitsnahes Bild des Lebens in Österreich. Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
Warum ist SILC für Österreich so wichtig?
Wenn wir in den Nachrichten hören oder in der Zeitung lesen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen der Österreicher:innen ist, wie viele Menschen arbeitslos sind oder welche Ausbildung sie haben, so sind das oft Zahlen von Statistik Austria. Die Medien, Entscheidungsträger:innen und Interessensverbände nutzen diese Statistiken regelmässig.
Welche Haushalte dürfen teilnehmen?
Statistik Austria wählt die SILC-Haushalte zufällig aus dem zentralen Melderegister (ZMR) aus. Jedes Jahr lädt Statistik Austria rund 9 000 Haushalte ein, bei dieser wichtigen Studie mitzumachen. Diese Haushalte bekommen dann per Post einen Einladungsbrief mit allen wichtigen Informationen zugeschickt.
Wo gibt es weitere Informationen?
erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at
+43 1 711 28-8338 (Mo. bis Fr., 9:00 bis 15:00 Uhr, werktags)
Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023
18.03.2024
Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023 zur Ansicht.
DOKUMENTE:
Rechnungsabschluss 2022
04.04.2023
Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2022.
DOKUMENTE:
Ergebnis Gemeinderats- u. Bürgermeisterwahl
02.10.2022
Ergebnis Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 02. Oktober 2022
DOKUMENTE:
Jagdausschusswahlergebnis
13.03.2022
Ergebnis der Jagdausschusswahl am 13.03.2021
DOKUMENTE:
Einladung zur GR-Sitzung
18.06.2025Einladung zur GR-Sitzung am Freitag, 27. Juni 2025, 19.30 Uhr Gemeindeamt Moschendorf
DOKUMENTE:
Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände
16.05.2025Verordnung
der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 15.05.2025, mit welcher Vorbeugungsmaßnahmen
gegen Waldbrände angeordnet werden.
Auf Grund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl.
I Nr. 144/2023, wird verordnet:
§ 1
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden
und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der
in § 40 Abs. 2 des Forstgesetzes zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten,
verboten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt am 31. Oktober
2025 außer Kraft.
§ 3
Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs.1 lit. a) Z. 17
des Forstgesetzes 1975 dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis
zu 7.270,00 Euro geahndet.
Güssing, am 15.05.2025
Die Bezirkshauptfrau:
Mag. Dr. Nicole Wild, MBA
DOKUMENTE:
Kundmachung 11. Änderung Flächenwidmungsplan
09.05.2025Die 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Moschendorf wurde mit Schreiben vom 7.5.2025 vom Amt der Bgld. Landesregierung genehmigt. Die Genehmigung der Änderung ist gem. § 82 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 für 2 Wochen kundzumachen.
DOKUMENTE:
Aufhebung Stallpflicht
21.03.2025Aufhebung der Stallpflicht
Das gesamte Bundesgebiet wurde per Kundmachung mit 15.03.2025 zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt, sodass die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen.
Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung von Geflügel, ab einem Tier, binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheits-maßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
Österreichweit sind tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Verdacht bei gehaltenen Vögeln umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Folgende Maßnahmen gelten weiterhin in „Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“:
• Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
• Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
• Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
• Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
• Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
Siehe dazu die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes sowie die geltende Vogelgesundheitsverordnung (VGV).
DOKUMENTE:
SILC - Einkommen und Lebensbedingungen
13.03.2025SILC - Einkommen und Lebensbedingungen
Was ist SILC?
Es ist soweit: Schon im Februar beginnt die jährliche SILC-Studie, und Österreich ist wie viele andere europäische Länder auch heuer wieder mit dabei. SILC ist die Abkürzung für „Community Statistics on Income and Living Conditions“. Auf Deutsch bedeutet das „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“.
Diese Studie beschäftigt sich mit dem Leben und Arbeiten der Menschen in Österreich, es geht um Veränderungen der Lebenssituation. Themen sind Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, aber auch Gesundheit. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen, gelingt ein wirklichkeitsnahes Bild des Lebens in Österreich. Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
Warum ist SILC für Österreich so wichtig?
Wenn wir in den Nachrichten hören oder in der Zeitung lesen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen der Österreicher:innen ist, wie viele Menschen arbeitslos sind oder welche Ausbildung sie haben, so sind das oft Zahlen von Statistik Austria. Die Medien, Entscheidungsträger:innen und Interessensverbände nutzen diese Statistiken regelmässig.
Welche Haushalte dürfen teilnehmen?
Statistik Austria wählt die SILC-Haushalte zufällig aus dem zentralen Melderegister (ZMR) aus. Jedes Jahr lädt Statistik Austria rund 9 000 Haushalte ein, bei dieser wichtigen Studie mitzumachen. Diese Haushalte bekommen dann per Post einen Einladungsbrief mit allen wichtigen Informationen zugeschickt.
Wo gibt es weitere Informationen?
erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at
+43 1 711 28-8338 (Mo. bis Fr., 9:00 bis 15:00 Uhr, werktags)
Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023
18.03.2024Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023 zur Ansicht.
DOKUMENTE:
Rechnungsabschluss 2022
04.04.2023Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2022.
DOKUMENTE:
Ergebnis Gemeinderats- u. Bürgermeisterwahl
02.10.2022Ergebnis Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 02. Oktober 2022
DOKUMENTE:
Jagdausschusswahlergebnis
13.03.2022Ergebnis der Jagdausschusswahl am 13.03.2021
DOKUMENTE: