KUNDMACHUNG ÜBER DIE AUFLAGE DES VORANSCHLAGSENTWURFES FÜR DAS FINANZJAHR 2026

Veröffentlicht am: 03.12.2025

Voranschlag 2026

 

K U N D M A C H U N G


Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß Par. 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 4.12.2025 bis einschließlich 18.12.2025, im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftlich Einwendungen einzubringen.

 


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