INFO "ABBRENNEN VON SOMMERSONNWENDFEUERN"

Veröffentlicht am: 21.05.2025

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

- dem zeitlichen Rahmen

- Öffentlichkeit

- zulässiger Materialien

- Sicherheitsvorkehrungen

- Aufzeichnungen und

- Ausnahmen

für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an

anderen als den genannten Terminen (2025: 13./14.06., 21.06., 27./28.06.) nicht erlaubt ist!


Informationsblatt_Sonnwendfeuer_2025.pdf