Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).
In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
- dem zeitlichen Rahmen
- Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen
für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an
anderen als den genannten Terminen (2025: 13./14.06., 21.06., 27./28.06.) nicht erlaubt ist!
Informationsblatt_Sonnwendfeuer_2025.pdf