Feuerwerke zu Silvester
Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Raketen, Knallkörper,...) im Ortsgebiet verboten.
Nähere Infos zu Ausnahmen gibt es im Gemeindeamt.
Feuerwerke zu Silvester
Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Raketen, Knallkörper,...) im Ortsgebiet verboten.
Nähere Infos zu Ausnahmen gibt es im Gemeindeamt.