Feuerwerk zu Silvester

FEUERWERK ZU SILVESTER

Veröffentlicht am: 17.11.2025

Feuerwerke zu Silvester

Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Raketen, Knallkörper,...) im Ortsgebiet verboten.

Nähere Infos zu Ausnahmen gibt es im Gemeindeamt.