Bekanntmachung Begehung und Überprüfung der Staatsgrenze in den Gemeinden Moschendorf, Heiligenbrunn und Großmürbisch
B E K A N N T M A C H U N G
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) gibt bekannt, dass in der Katastralgemeinde Moschendorf (31029)
in der Zeit vom 17. Juni bis voraussichtlich 26. Juli 2024
aufgrund des Staatsgrenzvertrages mit Ungarn, BGBl. Nr. 72/1965 idgF, von einer ungarischen Arbeitsgruppe Arbeiten zur Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze durchgeführt werden.
Die hiermit vom Regierungsamt der Hauptstadt Budapest betrauten Personen dürfen nach § 12 Abs. 1 des Staatsgrenzgesetzes, BGBl. Nr. 9/1974 idgF, zur Durchführung dieser Arbeiten ohne Zustimmung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten:
? die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegenden Grundstücke mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren,
? Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, welche die Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten, sowie die Sichtbarkeit der Staatsgrenze behindern, im notwendigen Umfang beseitigen oder stutzen,
? alle erforderlichen Staatsgrenzzeichen anbringen und sichern
Bekanntmachung