Die Burgenländische Landesregierung hat mit Verordnung vom 20.11.2025 die Auflösung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal” aufsichtsbehördlich genehmigt.
Gemäß § 21 Abs. 1 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, ist die Verordnung von den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden durch Anschlag an der Amtstafel bekanntzumachen. Die Dauer des Anschlages hat zwei Wochen zu betragen.
LGBl 91-2025_sig.pdf


